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Bedeutung der Beurteilungseinträge in den Beurteilungsberichten

    In der Beurteilungsapplikation BU21 stehen je nach Schulstufe unterschiedliche Beurteilungsformen zur Verfügung. Diese orientieren sich an der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS – BSG 432.213.11).

    Zyklus 1

    Zyklus 1 – Grundanspruch erreicht / nicht erreicht

    In den ersten Schuljahren erfolgt die Beurteilung ohne Noten.

    Folgende Einträge stehen zur Verfügung:

    Grundanspruch erreicht

    • Das Schulkind erfüllt die grundlegenden Lernziele des Lehrplans im entsprechenden Fach oder Kompetenzbereich.

    Grundanspruch nicht erreicht

    • Das Schulkind erreicht die grundlegenden Lernziele noch nicht. Es besteht Förderbedarf.

    Zyklus 2 und 3

    Beurteilung mit Noten

    Ab dem 3. Schuljahr (im Fach Französisch ab dem 4. Schuljahr) wird auch mit Noten beurteilt.

    NoteErreichen der Lernziele des UnterrichtsLösen von AufgabenErreichen von Kompetenzstufen gemäss Lehrplan
    6 sehr guterreicht anspruchsvolle Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen sicherlöst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchwegs erfolgreicherreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[4], und verfügt in einzelnen Kompetenzbereichen über weiterführende Kompetenzen
    5 guterreicht Lernziele in allen Kompetenzbereichen und teilweise auch anspruchsvollere Lernzielelöst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad teilweise erfolgreicherreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[5], in allen Kompetenzbereichen
    4 genügenderreicht grundlegende Lernziele in den meisten Kompetenzbereichenlöst Aufgaben mit Grundansprüchen zureichenderreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[6], in den meisten Kompetenzbereichen
    3 ungenügenderreicht grundlegende Lernziele in mehreren Kompetenzbereichen nichtlöst Aufgaben mit Grundansprüchen unzureichenderreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[7], in mehreren Kompetenzbereichen nicht
    2 schwacherreicht grundlegende Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen nichtlöst nahezu keine Aufgaben mit Grundansprüchenerreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[8], in den meisten Kompetenzbereichen nicht
    1 sehr schwacherreicht grundlegende Lernziele in allen Kompetenzbereichen nichtlöst keine Aufgaben mit Grundansprüchenerreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[9], in allen Kompetenzbereichen nicht

    Es werden ganze oder halbe Noten erteilt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.

    Noten mit Stern (*)

    Gemäss Art. 20 ff. DVBS werden Beurteilungen bei individuellen Lernzielen (ILZ) mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

    Der Stern verweist auf einen zusätzlichen Bericht, in dem die Beurteilung erläutert wird.

    Weitere Informationen zu den Individuellen Lernzielen finden Sie hier: Individuelle Lernziele

    Beurteilung ohne Note (–)

    Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung die Beurteilung einzelner Fachbereiche «ohne Note» bewilligen. Dies erfolgt bei Bedarf ab dem 3. Schuljahr.

    Eine Beurteilung «ohne Note» empfiehlt sich insbesondere dann, wenn keine oder zu wenige Beurteilungsgrundlagen vorliegen, z. B. aufgrund noch unzureichender Kenntnisse der Unterrichtssprache nach einem Zuzug aus dem Ausland oder aus einem Kanton mit anderer Fremdsprachenregelung, nach längerer Krankheitoder bei individuellen Lernzielen. In diesem Fall sind zusätzliche Informationen nötig und ein zusätzlicher Bericht wird ausgestellt.

    Die fachlichen Kompetenzen bei individuellen Lernzielen müssen im zusätzlichen Bericht beurteilt werden.

    Weiterführende Informationen