In der Beurteilungsapplikation BU21 stehen je nach Schulstufe unterschiedliche Beurteilungsformen zur Verfügung. Diese orientieren sich an der Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS – BSG 432.213.11).
Zyklus 1
Zyklus 1 – Grundanspruch erreicht / nicht erreicht
In den ersten Schuljahren erfolgt die Beurteilung ohne Noten.
Folgende Einträge stehen zur Verfügung:
Grundanspruch erreicht
- Das Schulkind erfüllt die grundlegenden Lernziele des Lehrplans im entsprechenden Fach oder Kompetenzbereich.
Grundanspruch nicht erreicht
- Das Schulkind erreicht die grundlegenden Lernziele noch nicht. Es besteht Förderbedarf.
Zyklus 2 und 3
Beurteilung mit Noten
Ab dem 3. Schuljahr (im Fach Französisch ab dem 4. Schuljahr) wird auch mit Noten beurteilt.
| Note | Erreichen der Lernziele des Unterrichts | Lösen von Aufgaben | Erreichen von Kompetenzstufen gemäss Lehrplan |
| 6 sehr gut | erreicht anspruchsvolle Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen sicher | löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchwegs erfolgreich | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[4], und verfügt in einzelnen Kompetenzbereichen über weiterführende Kompetenzen |
| 5 gut | erreicht Lernziele in allen Kompetenzbereichen und teilweise auch anspruchsvollere Lernziele | löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad teilweise erfolgreich | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[5], in allen Kompetenzbereichen |
| 4 genügend | erreicht grundlegende Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen | löst Aufgaben mit Grundansprüchen zureichend | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[6], in den meisten Kompetenzbereichen |
| 3 ungenügend | erreicht grundlegende Lernziele in mehreren Kompetenzbereichen nicht | löst Aufgaben mit Grundansprüchen unzureichend | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[7], in mehreren Kompetenzbereichen nicht |
| 2 schwach | erreicht grundlegende Lernziele in den meisten Kompetenzbereichen nicht | löst nahezu keine Aufgaben mit Grundansprüchen | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[8], in den meisten Kompetenzbereichen nicht |
| 1 sehr schwach | erreicht grundlegende Lernziele in allen Kompetenzbereichen nicht | löst keine Aufgaben mit Grundansprüchen | erreicht die Kompetenzstufen, die im betreffenden Zeitpunkt erwartet werden[9], in allen Kompetenzbereichen nicht |
Es werden ganze oder halbe Noten erteilt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen.
Noten mit Stern (*)
Gemäss Art. 20 ff. DVBS werden Beurteilungen bei individuellen Lernzielen (ILZ) mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Der Stern verweist auf einen zusätzlichen Bericht, in dem die Beurteilung erläutert wird.
Weitere Informationen zu den Individuellen Lernzielen finden Sie hier: Individuelle Lernziele
Beurteilung ohne Note (–)
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung die Beurteilung einzelner Fachbereiche «ohne Note» bewilligen. Dies erfolgt bei Bedarf ab dem 3. Schuljahr.
Eine Beurteilung «ohne Note» empfiehlt sich insbesondere dann, wenn keine oder zu wenige Beurteilungsgrundlagen vorliegen, z. B. aufgrund noch unzureichender Kenntnisse der Unterrichtssprache nach einem Zuzug aus dem Ausland oder aus einem Kanton mit anderer Fremdsprachenregelung, nach längerer Krankheitoder bei individuellen Lernzielen. In diesem Fall sind zusätzliche Informationen nötig und ein zusätzlicher Bericht wird ausgestellt.
Die fachlichen Kompetenzen bei individuellen Lernzielen müssen im zusätzlichen Bericht beurteilt werden.