Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot
In den Regelschulen gibt es Schülerinnen und Schüler, die dem besonderen Volksschulangebot (bVSA int.) zugewiesen sind. Ein Schulkind im besonderen Volksschulangebot erhält andere Berichte als Schulkinder im Regelschulangebot (beispielsweise werden die Berichte mit dem Zusatz «im besonderes Volksschulangebot» ergänzt).
Um ein Schulkind dem besonderen Volksschulangebot zuzuweisen, aktivieren Sie die Checkbox bei bVSA beim betroffenen Schulkind:
Sobald diese Checkbox aktiviert ist, stehen dem Schulkind nur noch die Berichte des besonderen Volksschulangebots zur Verfügung (abhängig vom Schulkindtyp und Pensum).
bVSA int. und bVSA sep. – Zuweisung «Schulkindtyp» und «Pensum»
Für die Beurteilungen der Schulkinder im besonderen Volksschulangebot muss festgelegt werden, ob ein Schulkind regelschulnah oder individuell beurteilt wird:
Regelschulnah (entsprechend SAV-Bericht bzw. Entscheidung der Schulleitung)
Schüler/in, der/die in mindestens einem Fach regelschulnah beurteilt wird (Stufenbezogen). In der Beurteilungsapplikation muss hierfür folgende Auswahl getroffen werden:
- Schulkindtyp: Der Schulkindtyp muss gemäss der Stufe des Schulkindes zugewiesen werden. In der Oberstufe sind dies bspw. das Realschul-, das Sekundarschul- oder das spezielle Sekundarschulniveau.
- Pensum: Das Pensum muss gemäss der Stufe und des Schuljahres des Schulkindes zugewiesen werden. In der Primarschulstufe sind dies bspw. die Pensen 1. bis 6. Klasse.
Individuell
Schüler/in mit individuellem Programm in allen Fächern (es werden keine stufenbezogenen Berichte bereitgestellt). In der Beurteilungsapplikation muss hierfür folgende Auswahl getroffen werden:
- Schulkindtyp: «individuell»
- Pensum: «mit individuellem Pensum»