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Rollenkonzept

Ab dem Schuljahr 2022/2023 steht den öffentlichen Volksschulen sowie neu auch den besonderen Volksschulen des Kantons Bern die neue Beurteilungsapplikation «Beurteilung 21 / Evaluation 21 (Bu21/Ev21)» unentgeltlich zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter Beurteilung und Übertritte.

Mit der Umstellung auf die neue Applikation wird ein neues Rollenkonzept eingeführt. Nachfolgend werden alle Rollen innerhalb der Applikation beschrieben. Zu jeder Rolle ist ersichtlich, auf welcher Ebene Aktivitäten und Aufgaben ausgeführt werden können.

Mit Ausnahme der Rolle SOE-SL, müssen alle Rollen in der Userverwaltung von einer Schuladministration oder höher zugewiesen werden.

Rolle (Abk.) Beschreibung/Aufgaben/Verantwortung Berechtigungen
SOE-Schulleitung (SOE-SL) Diese Rolle wird zentral in der BKD verwaltet. Die Person mit dieser Rolle ist in der BU21 verantwortlich für die erlassenen Verfügungen (inkl. deren Änderungsanträge) eines oder mehreren Schulstandorten (Stao), sofern er/sie keinen Schulleitende für den jeweiligen Schulstandort definiert hat. Zudem kann diese Person die Aufgaben einer Schuladministration übernehmen, wenn diese Rolle nicht vergeben wurde.

Diese Rolle kann sämtliche untenstehende Rollen in seinen Standorten zuweisen.

Diese Rolle kommt pro SOE einmal vor.

Diese Rolle hat alle Berechtigungen der anderen Rollen sämtlicher Standorte seiner Organisationseinheit
Schulleitung (SL) Die SL sind in der BU21 u.a. für die erlassenen Verfügungen (inkl. deren Änderungsanträge) eines Schulstandorts verantwortlich. Wenn keine Schuladministration in einem Standort definiert wurde, übernimmt die Person mit dieser Rolle deren Aufgaben.

Mit dieser Rolle kann man die Rollen Schuladministration und Lehrperson zuweisen.

Diese Rolle kann pro Schulstandort max. zweimal vorkommen.

Diese Rolle hat alle Berechtigungen der anderen Rollen in einem Schulstandort.
Schuladministration (SchulAdmin) Diese Rolle ist für die Administration in einer Schule zuständig und erstellt Klassen, Schulkinder und weisst diese zu. Sie weist zudem die Klassen- und Fachlehrpersonen   einem Schulkind zu.

Diese Rolle kann pro Schulstandort max. zweimal vorkommen.

Sämtliche Beurteilungsformulare und -daten eines Schulstandorts inkl. Archiv.
Lehrperson Die Personen mit dieser Rolle sind verantwortlich für die Beurteilungen der ihnen zugewiesenen Schulkinder. Ohne Zuweisungen hat diese Rolle keine Einsicht in jegliche Daten. Zugriff auf die Beurteilungsdaten ihrer Klassen/Schulkinder

 

Funktionen einer Lehrperson

Die Rolle Lehrperson hat ohne Zuweisungen zu Klassen, Fächer oder Schulkinder keine Zugriffsberechtigungen in der Applikation. Die Zugriffe (Funktion) dieser Personen werden durch die Zuweisung zu einer Klasse, einem Fach oder direkt als Speziallehrperson (Integrative Förderung) zu einem Schulkind sichergestellt. Deshalb kann diese Rolle verschiedene Funktionen innehaben, welche in der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 2: Rolle Lehrperson mit möglichen Funktionen) ersichtlich sind.

Funktion Funktion / Aufgaben Berechtigungen
Klassenlehrperson (K-LP) Durch Zuweisung einer Lehrperson zu einer Klasse, vgl. Klassenlehrperson zuweisen erhält eine Lehrperson die Funktion der Klassenlehrperson.

Klassenlehrpersonen können Fachlehrpersonen für alle Fächer in seiner Klasse zuweisen. Es sind maximal zwei Klassenlehrpersonen pro Klasse zugelassen.

Die Klassenlehrperson verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrpersonen die Beurteilungsberichte.

Sämtliche Beurteilungsformulare von den Schulkindern der zugewiesenen Schulklassen
Fachlehrperson (F-LP) Durch Zuweisung einer Lehrperson zu einem Fach, vgl. Fachlehrperson zuweisen erhält eine Lehrperson die Funktion einer Fachlehrperson.

In dieser Funktion kann eine Lehrperson nur die Beurteilungen der ihm zugewiesenen Fächer einer Klasse oder Gruppe beurteilen.

Sämtliche Beurteilungen von den Schulkinder der zugewiesenen Schulklassen eines Fachs.
Speziallehrperson für Integrative Förderung (Spez-LP/) Durch Zuweisung einer Lehrperson zu einem Schulkind, vgl. Integrative Förderung (Zuweisung Speziallehrpersonen) – Beurteilung 21 – Handbuch (cse.ch) erhält eine Lehrperson die Funktion einer Speziallehrperson.

In dieser Funktion unterstützt eine LP einzelne SuS in herausfordernden Lern- und Lehrsituationen.

Sämtliche Dokumente und Beurteilungen der zugewiesenen Schulkinder. Die Dokumentation der summativen Beurteilungen ist davon ausgenommen.